Rechtsentwicklung und Rechtsbewusstsein in Russland



Kapitel 1

1. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text.

Wozu braucht man eine Rechtsordnung?

 

Gesetze schreiben vor, was die Menschen tun dürfen und was nicht. Es sind also Gebote und Verbote. So ist es ein Gesetz, dass in Deutschland jedes Kind mit sechs Jahren eine Schule besuchen muss. Wenn die Eltern das Kind nicht in die Schule schicken, kann es von der Polizei geholt werden.

Wenn jemand ein Verbrechen begeht, hat er gegen ein Gesetz verstoßen. Er wird dann bestraft. Wer in ein Haus einbricht und es ausraubt, ist ein Einbrecher. Er muss für seine Tat im Gefängnis büßen. Das schlimmste Verbrechen ist es, einen anderen Menschen zu töten.

Wenn sich Menschen streiten und nicht einigen können, muss ein Richter für sie entscheiden. Dieser hört sich die Klagen der streitenden Parteien an und prüft, wer Recht hat. Dann fällt er sein Urteil. Wer gegen ein Gesetz verstößt, kann angeklagt werden. Er muss sich dann vor Gericht verantworten.

Keine Gefängnisse, dafür auch hohe Geldstrafen und schrecklichste körperliche Züchtigungen gab es im Babylonien des Königs Hammurabi (auch Hammurapi oder Chammurapi), der von 1728 bis 1686 vor unserer Zeitrechnung regierte. Wir wissen das aus dem «Kodex Hammurabi», der ältesten vollständig erhaltenen Gesetzessammlung der Welt. Diese Gesetzestexte waren in eine Steinplatte eingemeißelt. Sie regelten Fragen des Landbesitzes und der Erbfolge, Abgaben und Wegerechte. Aber sie beinhalten auch das, was wir heute als Strafgesetzgebung bezeichnen: Es wird festgelegt, was als Verbrechen gilt und wie die Strafe sein soll. Verbrechen wurden oft mit Geldstrafen geahndet. In schweren Fällen wurden die Übeltäter hingerichtet oder es wurden ihnen Hände oder Ohren abgehackt.

Es gibt auf der ganzen Welt nur einen Menschen, genauer gesagt eine literarische Gestalt, die offensichtlich keine Rechtsordnung brauchte. Hier sprechen wir natürlich über Robinson Crusoe, der bekanntlich allein auf einer Insel lebte. Es gab auf dieser Insel mehrere Jahre lang keinen anderen Menschen, mit dem unser Robinson in Konflikt geraten konnte. Erst nachdem er seinen späteren Partner und Freund Freitag getroffen hatte, entstand ein menschliches Zusammenleben und die Notwendigkeit einer elementaren Rechtsordnung.

Die wirkliche Welt ist keine menschenleere Insel. Heute leben so viele Menschen auf der Erde, dass man ohne bestimmte Regeln nicht mehr auskommt. Sie ermöglichen das friedliche Zusammenleben von Menschen in der Gemeinschaft. Sie bestimmen das Verhalten des einzelnen Menschen und schreiben vor, was richtig oder falsch ist. Gleichzeitig bedrohen sie ihn mit Sanktionen für sein Tun, wenn sein Verhalten den Erwartungen der Gemeinschaft widerspricht. Diese Regeln üben gemeinsam mit den Normen der Sitte, Religion und Moral die soziale Kontrolle aus.

Das Recht ist also ein Ordnungssystem für das Zusammenleben von Menschen. Zum Erlernen dieses Ordnungssystems benötigt man in Deutschland ein universitäres Studium von durchschnittlich 9-12 Semestern. Volljurist wird man aber erst nach einer weiteren praktischen Ausbildung von zwei Jahren, dem Referendariat. Und fertiger Jurist wird man im Gegensatz zu einer unter Juristen weit verbreiteten Meinung nie.

Übungen zur Entwicklung der Sprechfertigkeiten

2. Lernen Sie folgende Wortverbindungen:

eine Rechtsordnung brauchen           нуждаться в правопорядке
Gebote und Verbote                         требования и запреты
in die Schule schicken                      отправлять в школу
ein Verbrechen begehen                    совершать преступление
gegen ein Gesetz verstoßen              преступать закон
in ein Haus einbrechen                     вторгаться в дом
für seine Tat büßen                           искупать вину
einen Menschen töten                       убить человека
sich die Klagen anhören                   заслушивать жалобы
Recht haben                                      иметь право
ein Urteil fällen                                  вынести приговор или решение
sich vor Gericht verantworten           отвечать перед судом
als Verbrechen gelten                         считаться преступлением
Verbrechen mit Geldstrafen ahnden  наказывать за преступление денежным штрафом
in Konflikt geraten                            вступить в конфликт
ohne Regeln auskommen                  обходиться без правил
mit Sanktionen bedrohen                    угрожать применением санкций
die soziale Kontrolle ausüben       осуществлять общественный   контроль

3. Ordnen Sie die Begriffe in der linken Spalte ihren Definitionen bzw. Synonymen in der rechten Spalte zu:

1. das Gesetz                        1. strafbare Handlung, Straftat
2. das Verbrechen               2. der Richterspruch
3. das Urteil                          3. schriftlich niedergelegtes Recht
4. die Geldstrafe                  4. die Beschwerde
5. die Klage                           5. Behörde, die Recht spricht
6. das Gericht                        6. Geldzahlung als Strafe    
7. der Richter                        7. Gebäude für verurteilte Verbrecher
8. das Gefängnis                   8. Dieb, der in ein Haus einbricht
9. die Polizei                          9. eine Person, die Rechtsstreitigkeiten entscheidet     
10. der Einbrecher      10. Behörde zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung

 

4. Wie würden Sie das Russisch sagen?

1. Man darf gegen ein Gesetz nicht verstoßen. 2. Man muss die Gesetze einhalten. 3. In Deutschland muss man die Kinder in die Schule schicken. 4. Für ein Verbrechen muss man den Verbrecher bestrafen. 5. Man darf in ein fremdes Haus nicht einbrechen. 6. Für seine Tat muss man im Gefängnis büßen. 7. Die Gesetze des «Kodex Hammurabi» hat man in eine Steinplatte eingemeißelt.

5. Bilden Sie die drei Grundformen von folgenden Verben.

Muster: brauchen – brauchte – (hat) gebraucht

besuchen, vorschreiben, holen, schicken, verstoßen, begehen, bestrafen, einbrechen, ausrauben, büßen, töten streiten, sich einigen, entscheiden, prüfen, fällen, anklagen, sich verantworten, geben, regieren, wissen, einmeißeln, regeln, beinhalten, bezeichnen, festlegen, gehen, ahnden, hinrichten, abhacken, sprechen, leben, geraten, treffen, entstehen, auskommen, ermöglichen, bestimmen, bedrohen, widersprechen, ausüben.

6. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Russische.

a) Ein Verbrecher wird für seine Tat bestraft.

b) Wer die Schule nicht besucht, kann von der Polizei geholt werden.

c) Wer gegen ein Gesetz verstößt, kann angeklagt werden.

d) Die Klagen der streitenden Parteien werden von einem Richter geprüft.

e) Im «Kodex Hammurabi» werden verschieden rechtliche Fragen geregelt.

f) In der Strafgesetzgebung wird festgelegt, was als Verbrechen gelten soll.

g) Verbrechen wurden mit Geldstrafen geahndet.

h) In schweren Fällen wurden die Verbrecher hingerichtet.

i) Den Verbrechern wurden manchmal Hände oder Ohren abgehackt.

7. Antworten Sie auf die im Titel des Textes gestellte Frage.

8. Fertigen Sie eine Zusammenfassung des Textes in deutscher Sprache an.

9. Schreiben Sie einen Aufsatz zum Thema: «Recht im Leben der Menschen».

Die Rechtswissenschaft

  Unter der Rechtswissenschaft (lateinisch jurisprudentia, aus jus = Recht, und prudentia = Wissen) versteht man das Wissen des Rechts und seiner Auslegung. Die Rechtswissenschaft beschäftigt sich mit dem Recht und seinen Erscheinungsformen. Im alten Rom wurde der Begriff «Rechtswissenschaftler» für die Rechtsanwender benutzt. Personen, die sich im Rechtswesen so gut auskannten, dass sie in einem neuen oder strittigen Fall entscheiden konnten, wurden juris prudentes genannt, und die Gesetzessammlung, die durch ihre Auslegungen geschaffen wurde, hieß juris prudentia.

  Die Rechtswissenschaft formuliert rechtliche Beziehungen, Rechte und Pflichten. Sie kann Gesetze klassifizieren und ein System aus gesetzlichen Bestimmungen definieren. Sie kann auch anstreben, alle rechtlich anerkannten Beziehungen zu klassifizieren, also die Beziehungen des Staates und der Regierung zu Einzelpersonen und Gruppen, und die Beziehungen der Einzelpersonen und Gruppen zueinander. Sie kann sogar die fundamentalen Auffassungen von Familie, Eigentum und der Rechtsnachfolge analysieren.

  Die Entwicklung des Rechts durch seine Auslegung war der Vorläufer dessen, was in englischsprachigen Ländern als Fallrecht (case law) bezeichnet wird, also ein System von Gesetzen, das auf bereits entschiedenen Fällen beruht.

  Das Recht im deutschen Sprachraum (also einschließlich Österreich und der Schweiz) ist demgegenüber systematisch in umfangreichen Gesetzeswerken fixiert, die genau definierte Tatbestände mit standardisierten Strafandrohungen verbinden. Die wichtige Quelle des deutschen Privatrechts ist z.B. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vom 18.8.1896. Den Kern des Strafrechts der Bundesrepublik Deutschland bildet das Strafgesetzbuch (StGB) vom 15.5.1871. Andererseits gibt es in Deutschland kein Arbeitsgesetzbuch, die arbeitsrechtlichen Verhältnisse werden daher in einzelnen Gesetzen geregelt.

Texterläuterungen

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) – Германское гражданское уложение (ГГУ)

Das Strafgesetzbuch ( StGB ) - Германское уголовное уложение (ГУУ)

Übungen zur Entwicklung der Sprechfertigkeiten

1. Lesen Sie den Text und lassen Sie Ihren Studienfreund folgende Fragen beantworten:

- Was versteht man unter der Rechtswissenschaft?

- Womit beschäftigt sich die Rechtswissenschaft?

- Für wen wurde im alten Rom der Begriff «Rechtswissenschaftler» benutzt?

- Wie wurden im alten Rom die Personen genannt, die sich im Rechtswesen besonders gut auskannten?

- Wie hieß die Gesetzessammlung, die durch die Auslegungen der Rechtsanwender des alten Rom geschaffen wurde?

- Was formuliert, klassifiziert und analysiert die Rechtswissenschaft?

- Wie wird das Recht bezeichnet, dessen Vorläufer die Entwicklung des Rechts durch seine Auslegung war?

- Worauf beruht das Fallrecht?

- In welchen Staaten wird der Begriff Rechtswissenschaft immer noch im Zusammenhang mit dem Fallrecht verwendet?

- Wodurch unterscheidet sich das Recht im deutschen Sprachraum von dem Fallrecht?

- Unter welchem Namen wird die Rechtswissenschaft in Deutschland gelehrt?

 

2. Erklären Sie folgende Begriffe :

Muster: die Rechtsauslegung = die Auslegung des Rechts

die Rechtswissenschaft, der Rechtswissenschaftler, die Rechtsphilosophie, die Rechtsgeschichte die Rechtsdogmatik, die Rechtstheorie, die Rechtsinformatik, die Rechtssoziologie, die Rechtsmethodologie, die Rechtsanwendung, der Rechtsanwender, das Rechtswesen, die Gesetzessammlung, die Strafandrohung

Was ist das Recht?

  Das Wort Recht, im Lateinischen jus, bedeutete ursprünglich das, was man zu fordern und zu leisten hat, also: Recht und Pflicht. Funktion des Rechts ist die Regelung menschlichen Zusammenlebens in allen seinen Bereichen. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist es dasjenige, was im Verhalten der Menschen untereinander als richtig empfunden wird. Im engeren wissenschaftlichen Sinne aber bedeutet der Begriff:

  a) objektives Recht (Rechtsordnung): die in einer Rechtsgemeinschaft als verbindlich anerkannte Ordnung des Zusammenlebens, die inhaltlich durch ihre Ausrichtung auf die Idee der Gerechtigkeit (die Rechtsidee), formal durch die besondere Art ihrer ständigen Verwirklichung – nämlich im Gericht und mittels eines geregelten Vollstreckungsverfahrens – gekennzeichnet ist. Seiner allgemeinen Natur nach gehört das Recht nach Ansicht von Hegel in den Bereich des sittlichen und sozialen Seins. Wie die Sitte ist es eine allgemeine Handlungsweise; es unterscheidet sich von ihr durch seine Bezogenheit auf die Rechtsidee und durch die Art seiner Verwirklichung. Mit der Sittlichkeit im engeren Sinne oder Moral teilt es den Charakter einer an den Einzelnen ergehenden Anforderung, die als eine verpflichtende Norm erfahren wird. Die im Anschluss an Kant besonders von Fries entwickelte Auffassung, dass das Recht nur auf das äußere Verhalten als solches (die Legalität einer Handlung), die Moral dagegen auf die Gesinnung des Handelnden beziehe, trifft in dieser Weise nicht zu. Denn auch das Recht wertet sehr oft die Motive des Handelnden und wendet sich durchaus auch an die innere Bereitschaft der Menschen, recht zu tun, ihre Rechtsgesinnung, ohne die es auf die Dauer nicht zu bestehen vermag.         

  Andererseits verlangt auch die Moral eine Gesinnung, die sich in Handlungen bewährt. Recht und Moral unterscheiden sich indessen durch die Art, in der die letzte inhaltliche Bestimmung ihrer Gebote erfolgt. Der Inhalt des Rechtsgebotes richtet sich nach der rechtlichen Gemeinüberzeugung oder einem positiven Rechtsgesetz, des Moralgebotes im konkreten Fall nach der Gewissenentscheidung des Einzelnen. Geltungsgrund des einen wie des anderen Gebotes ist aber die in beiden zutage tretende sittliche Vernunft, die sich selbst – in dialektischer Weise – in den objektiven und in den subjektiven Geist – oder in die objektive Sittlichkeit und die Moral – «auseinanderlegt» und in der Unterscheidung dieser ihrer Momente (die sich freilich im einzelnen Individuum zum Gegensatz und bis zum tragischen Konflikt steigern kann) im Grunde eine ist.

  b) subjektives Recht (Berechtigung): ein fest umrissener Bereich rechtlicher anerkannten Dürfens der Person, in den einzugreifen anderen verboten ist. Darunter fallen: Persönlichkeitsrechte (Rechte auf Anerkennung und Nichtverletzung bestimmter Erscheinungsformen der Persönlichkeit, z.B. Name, Ehre, Urheberrechte), Sachenrechte (z.B. Eigentum, Nießbrauch, Pfandrechte), Forderungen (Ansprüche auf ein Tun oder Unterlassen gegen eine andere Person), Mitgliedschaftsrechte (Rechte der Mitglieder eines Verbandes auf Teilnahme oder auf eine bestimmte Betätigung) und Gestaltungsrechte (z.B. Kündigungsrecht). Den meisten derselben ist eigentümlich, dass sie im Falle der Rechtsphilosophie Verletzung im Wege der gerichtlichen Klage verfolgt werden können, weshalb viele das Kriterium des subjektiven Rechts im «Anspruch» - der Befugnis klageweiser Durchsetzung – erblicken.

  Ihre letzte Rechtfertigung findet die Anerkennung des subjektiven Rechts in der sittlichen Freiheit der Person, die ihrerseits um der Erfüllung der Pflicht willen besteht. Daher ist das subjektive Recht im letzten Grunde ein Recht auf Pflichterfüllung, und der Missbrauch des Rechts pflichtwidrig. In einem «sittlichen Gemeinwesen» fällt nach Ansicht von Hegel «Pflicht und Recht in eins, und der Mensch hat durch das Sittliche insofern Rechte, als er Pflichten, und Pflichten, insofern er Rechte hat». Aber auch die Verteidigung des eigenen Rechts ist eine Pflicht des Berechtigten – einmal gegen sich selbst, um seiner moralischen Selbstbehauptung willen, und sodann gegen das Gemeinwesen, da das subjektive Recht nur eine Erscheinungsform des objektiven Rechts und also dieses in jenem angegriffen ist.

Texterläuterungen

Althochdeutsch –древневерхненемецкий язык (8-11 века )

Mittelhochdeutsch – средневерхненемецкий язык (12-13 века).

Nach Ansicht von (D) – с точки зрения, по мнению.

Im Anschluss an (Akk.) – вслед за…; присоединяясь к….

Kant – Иммануил Кант (1724-1804), немецкий философ и ученый родоначальник немецкой классической философии.

Im Grunde (genommen) – в сущности, по существу, по сути дела, в принципе.

Im letzten Grunde - в конечном счете, в конце концов

Im Wege – путем, посредством, при помощи, с помощью.

Hegel – Георг Вильгельм Фридрих Гегель (1770-1831), немецкий философ, представитель немецкой классической философии, создатель систематической теории диалектики на основе объективного идеализма.

Fries – Якоб Фридрих Фриз (1773-1843), немецкий философ-идеалист. Основой философии считал психологическую антропологию. Рассматривал мир как организм, построенный по законам механики и математики

Um… (G.) willen – из-за, ради.

 

Übungen zur Entwicklung der Sprechfertigkeiten

1.Übersetzen Sie folgende Wörter mit Hilfe des Wörterbuches:        

die Klage                        das Mitglied die Ausrichtung die Sittlichkeit          
die Ansicht die Befugnis               die Kündigung         das Gemeinwesen     
das Sein                  die Legalität die Auffassung    die Unterscheidung         
der Grund                 der Anspruch             die Gesinnung             die Rechtfertigung    
der Sinn das Verhalten      die Forderung              die Gerechtigkeit                
der Geist                       das Eigentum                 die Betätigung           das Urheberrecht
das Pfand                     der Gebrauch             die Verletzung             die Bereitschaft          
die Pflicht                      das Verfahren        die Entscheidung       die Verwirklichung                    
die Sitte                        die Geltung die Erscheinung            die Handlungsweise
die Ehre                    der Nachteil                die Verteidigung             das Zusammenleben
der Inhalt    das Gewissen            die Bestimmung           die Bezogenheit           
der Begriff                die Erfüllung die Überzeugung         der Berechtigte                            
der Bereich                 die Teilnahme       die Anerkennung                 die Persönlichkeit  
der Urheber               der Missbrauch   die Anforderung  die Rechtsgemeinschaft     
der Verband       das Pfandrecht              die Vollstreckung Geschichte des Rechts                        
fordern das Sachenrecht               angemessen        pflichtwidrig                   
leisten umreißen  eingreifen  
angreifen  unterlassen gerichtlich  

2. Wählen Sie das richtige Wort:

- Das Recht regelt menschliches Zusammenleben in allen … (Begriffen, Gründen, Bereichen, Verhalten).

- Objektives Recht ist eine verbindlich anerkannte … (Entscheidung, Kündigung, Klage, Ordnung) des Zusammenlebens.

- Das Recht wie auch die Sitte ist eine allgemeine (Mitgliedschaft, Handlungsweise, Betäubung).

- Jacob Fries entwickelte die … (Bezogenheit, Auffassung, Klage, Vollstreckung), dass das Recht sich nur auf das äußere Verhalten, die Sittlichkeit aber auf die … (Mitgliedschaft, Geltung, Erfüllung, Gesinnung) bezieht. 

 

3. Bilden Sie Sätze :

- Handelnde, oft, Recht, sehr, Motive, das, werten, die, des.

- Zu, Strafe, mögen, Legalität, um, rein, genügen, vermeiden, formell.

- Grund, Recht, sein, subjektiv, Erfüllung, der, letzter, im, das, Pflicht, die.

 

4. Übersetzen Sie die Sätze ins Deutsche:

- Слово «право» происходит от латинского regere «править».

- Право и обычай являются общепринятым образом поведения.

- Фриз полагал: право соотносится с внешней стороной поведения, а мораль – с убеждениями человека.

- Признание субъективного права находит свое оправдание в нравственной свободе личности.

 

5. Antworten Sie auf folgende Fragen zum Text:

- Was bedeutete ursprünglich das Wort Recht?

- Was bedeutet der Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch?

- Wie teilt sich der Begriff im engeren wissenschaftlichen Sinne?

- Was ist objektives Recht?

- Was versteht man unter dem subjektiven Recht?

- Worin besteht die Funktion des Rechts?

- Was verlangt die Moral hinsichtlich der Handlungen?

- Wodurch unterscheiden sich Recht und Moral?

- Worin findet die Anerkennung des subjektiven Rechts ihre letzte Rechtfertigung?

- Was bedeutet das subjektive Recht im letzten Grunde?

 

6. Sprechen Sie über die Bedeutung des Rechts.

Rechtsgebiete

  Der Bereich des Rechts ist das soziale Zusammenleben der Menschen, Aufgabe des Rechts ist dessen Ordnung. Die Ordnungsfunktion des Rechts betrifft deshalb alle sozialen Bereiche, jede Tätigkeit des Menschen, die für seine soziale Umwelt von Bedeutung ist oder sein könnte.

  So verzweigt wie das soziale Zusammenleben ist das dieses Zusammenleben ordnende Recht. Es gibt zehntausende von Gesetzen und hunderttausende von Rechtsvorschriften, aber auch sie regeln nicht alle Probleme des menschlichen Zusammenlebens. Immer wieder gibt es Rechtsfragen, die keine gesetzliche Regelung erfahren haben und bei denen der Jurist selbst rechtsschöpferisch tätig werden muss, neue Normen finden muss, nach dem Muster und dem System der vorhandenen Rechtsnormen.

   Die beiden Hauptzweige des Rechts sind die des Privatrechts und des öffentlichen Rechts. Dieser Einteilung des Gesamtrechts, die bereits im Römischen Recht entwickelt worden ist, liegt heute die Differenzierung nach den sich gegenüberstehenden Rechtssubjekten zugrunde. Um öffentliches Recht handelt es sich dort, wo Rechtsbeziehungen zwischen übergeordneten Rechtssubjekten zu untergeordneten Rechtssubjekten bestehen; um Privatrecht, wo Beziehungen zwischen gleichrangigen Rechtssubjekten bestehen.

  Ob der Käufer vom Verkäufer die Übergabe der gekauften Ware verlangen kann, ergibt sich aus dem Privatrecht. Dagegen ist die Frage, wer dem Staat zur Zahlung von Umsatzsteuer verpflichtet ist, aus dem Steuerrecht zu beantworten, das zum öffentlichen Recht gehört. Diese Abgrenzung trifft freilich nicht immer zu. So gibt es z.B. im Eltern-Kind-Verhältnis eine gewisse Über- und Unterordnung; dennoch gehört das Familienrecht zum Privatrecht.

  Das öffentliche Recht umfasst die Rechtsnormen, welche sich auf das Verhältnis des einzelnen zum Staat und zu den übrigen Trägern öffentlicher Gewalt oder auf das Verhältnis der Verwaltungsträger untereinander beziehen. Dazu gehört in erster Linie das Staatsrecht, das sich mit den Erscheinungsformen und Einrichtungen des Staates befasst. Das Verfassungsrecht als ein Sondergebiet des allgemeinen Staatsrechts enthält die grundsätzlichen Regelungen für die rechtliche Organisation des Staates.

  Zum öffentlichen Recht zählen ferner das Verwaltungsrecht (insbesondere das Polizei-, Steuer-, Beamten- und Sozialrecht), das Strafrecht, das Völkerrecht und das Kirchenrecht. Beim letzteren unterscheidet man das innere Kirchenrecht, also das Recht der Kirche im Verhältnis zu ihren Mitgliedern sowie zu anderen Kirchen, und das äußere Kirchenrecht, d.h. die Rechtsnormen, die das Verhältnis zwischen Staat und Kirche regeln (Staatskirchenrecht). Schließlich gehört zum öffentlichen Recht das gesamte Prozessrecht, also auch das Zivilprozessrecht.

  Im Gegensatz zum öffentlichen Recht regelt das Privatrecht allein die Rechtsbeziehungen der Menschen untereinander. Den Kern des Privatrechts bildet das bürgerliche Recht. Es gilt für jedermann, gleich, welche Berufsfähigkeit er ausübt, oder wie sonst seine Rechtsstellung ist. Weil es für jeden civis gilt, nennt man es auch Zivilrecht. Bürgerliches Recht umfasst das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht und das Erbrecht.

  Zum Bereich des Privatrechts gehört auch das Handelsrecht als Sonderprivatrecht der Kaufleute mit seinen Sondergebieten Wechsel- und Scheckrecht, Aktienrecht und Gesellschaftsrecht. Daneben finden sich privatrechtliche Bestimmungen im Urheber- und Erfinderrecht und zum Teil in der Gewerbeordnung.

  Einzelne Rechtsgebiete lassen eine strenge Trennung zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht nicht zu. So sind z.B. im Arbeitsrecht und auch im Wettbewerbsrecht sowohl öffentlich-rechtliche wie privatrechtliche Vorschriften enthalten.

Übungen zur Entwicklung der Sprechfertigkeiten

1. Lesen Sie den Text, übersetzen Sie folgende Wendungen ins Russische:

Das soziale Leben der Menschen; die Ordnungsfunktion des Rechts; die Probleme des menschlichen Zusammenlebens regeln; eine gesetzliche Regelung erfahren; rechtsschöpferisch tätig werden; Rechtsbeziehungen zwischen übergeordneten Rechtssubjekten; Beziehungen zwischen gleichrangigen Rechtssubjekten; sich ergeben aus (Dat.); verpflichtet sein zu (Dat.); das Eltern-Kind-Verhältnis; das Verhältnis des einzelnen zum Staat; die Träger öffentlicher Gewalt; das Verhältnis der Verwaltungsträger untereinander; die Erscheinungsformen und Einrichtungen des Staates; die rechtliche Organisation des Staates; die Rechtsbeziehungen der Menschen untereinander; die Berufstätigkeit ausüben; privatrechtliche Vorschriften enthalten.

2. Finden Sie im Text Äquivalente folgender Wörter und Wendungen:

Иметь значение; лежать в основе; относиться к публичному праву; регулировать отношение между государством и церковью; определения частного права; содержать предписания частного права; правовые вопросы, не получившие законодательного урегулирования; заниматься правотворческой деятельностью; правоотношения между вышестоящими и нижестоящими субъектами права; отношения власти и подчинения (субординация); отношения равноправных субъектов (координация).

3. Vollenden Sie die Sätze:

1. Der Bereich des Rechts ist … . 2. Die Ordnungsfunktion des Rechts betrifft … . 3. Die beiden Zweige des Rechts sind … . 4. Das öffentliche Recht regelt … . 5. Das Privatrecht regelt … . 6. Das Staatsrecht befasst sich mit … . 7. Das Verfassungsrecht enthält … . 8. Zum öffentlichen Recht zählen … . 9. Den Kern des Privatrechts bildet … . 10. Das Handelsrecht gehört zum Bereich … . 11. Einzelne Rechtsgebiete lassen … zwischen öffentlichem Recht und Privatrecht nicht zu.

 

4. Führen Sie mit Ihrem Studienfreund ein Gespräch zum Thema „Rechtssystem“.

5. Antworten Sie mit 4 Sätzen: Worum handelt es sich in diesem Text?

6. Stellen Sie einen Plan des Textes zusammen.

7. Betiteln Sie jeden Teil.

8. Erzählen Sie über den Bereich des Privatrechts.

9. Sprechen Sie über das öffentliche Recht.

10.Behandeln Sie mit Ihrem Kommilitonen das Rechtssystem Russlands.

Rechtliche Grundbegriffe

  Die rechtliche Beziehung einer Person zu anderen Personen oder zu Sachen heißt Rechtsverhältnis. Die für ein Rechtsverhältnis maßgebende Regel heißt Rechtssatz. Rechtssätze werden auch Rechtsnormen genannt, vor allem dann, wenn sie ein Tun oder Unterlassen anordnen. Eine Reihe zusammenhängender, auf die gleiche Einrichtung bezüglicher Rechtssätze (1) nennt man Rechtsinstitut (z.B. der Ehe, der Vormundschaft, des Eigentums).

  Die wissenschaftliche Darstellung der Rechtssätze des gesamten objektiven Rechts ist Gegenstand der Rechtswissenschaft. Rechtsquellen, die das objektive Recht begründen, sind Gesetz und Gewohnheitsrecht. Das objektive Recht ist daher Gesetzesrecht (geschriebenes Recht) und Gewohnheitsrecht (ungeschriebenes Recht). Das Gewohnheitsrecht äußert sich besonders im Gerichtsgebrauch, d.h. in langdauernden gleichförmiger Anwendung eines Rechtssatzes durch die Gerichte.

Das Recht im objektiven Sinne teilt man in zwei große Rechtsgebiete ein: in das bürgerliche Recht (auch Zivil-oder Privatrecht) und das öffentliche Recht. Das bürgerliche Recht regelt die Beziehungen der einzelnen natürlichen und juristischen Personen untereinander. Öffentliches Recht dagegen bezieht sich auf die Stellung des einzelnen zur Gesamtheit des Staates sowie auf die Verhältnisse zwischen den Trägern der öffentlichen Gewalt. Den Verkehr der Staaten untereinander regelt das Völkerrecht.

  Das bürgerliche Recht ordnet die persönlichen Verhältnisse (Personenrecht) und die Vermögensverhältnisse (Vermögensrecht) des Menschen. Das Personenrecht stellt teils die Rechte der Person als solcher (Personenrecht im engeren Sinne), teils die Rechte, die der Person als Glied der Familie (Familienrecht) zukommen, dar. Das Familienrecht wird in Ehe-, Verwandtschafts- und Vormundschaftsrecht eingeteilt.

  Das Vermögensrecht gliedert sich in Sachenrecht und Recht der Schuldverhältnisse. Einen wichtigen Teil des letzteren bildet das Handels- und Wechselrecht. Das Erbrecht bestimmt über das Schicksal des Vermögens einer Person nach ihrem Tode.

  Das öffentliche Recht gliedert sich in Staatsrecht (öffentliches Recht im engeren Sinne, also Verfassungs- und Verwaltungsrecht), Kirchenrecht, Strafrecht sowie Straf- und Zivilprozessrecht. Teils dem bürgerlichen Recht, teils dem öffentlichen Recht gehört das Arbeitsrecht an. Die der sozialen Fürsorge dienenden Rechtsinstitute (2) fasst man unter dem Begriff des Sozialrechts zusammen.

  Neben der Bezeichnung für die Gesamtheit aller staatlich garantierten Normen wird der Begriff «Recht» auch noch in einem zweiten Sinne benutzt. Wir sprechen davon, dass jemand das Recht hat, etwas zu tun oder zu unterlassen, oder von einem anderen zu fordern, dass dieser etwas Bestimmtes tut oder unterlässt. In diesem Sinne werden beispielsweise auch die Begriffe «Grundrecht» oder «Menschenrecht» verwendet.

  Um beide Verwendungsformen voneinander zu unterscheiden, sprechen wir vom «objektiven Recht», wenn wir die Summe aller Rechtsnormen meinen, und vom «subjektiven Recht», wenn wir jemandem das Recht zusprechen wollen, von einem anderen ein bestimmtes Verhalten zu verlangen.

 

Texterläuterungen

(1) Eine Reihe zusammenhängender, auf die gleiche Einrichtung bezüglicher Rechtssätze … - Ряд взаимосвязанных и относящихся к одному и тому же учреждению правовых норм…

(2) Die der sozialen Fürsorge dienenden Rechtsinstitute… - Правовые институты, касающиеся социального обеспечения…

Übungen zur Entwicklung der Sprechfertigkeiten

1. Suchen Sie im Text nach den Antworten auf folgende Fragen:

1. Was ist ein Rechtsverhältnis?

2. Was versteht man unter den Rechtsnormen?

3. Was ist ein Rechtsinstitut?

4. Was ist Gegenstand der Rechtswissenschaft?

5. Was ist objektives Recht? Wie wird es geteilt?

6. Was ist subjektives Recht?

7. Was regelt das bürgerliche Recht?

8. Welche Verhältnisse werden vom öffentlichen Recht geregelt?

9. In welche Rechtsgebiete teilt sich das Vermögensrecht?

10. Wie gliedert sich das öffentliche Recht?

11. In welchem Sinne wird das Wort „Recht“ gebraucht?

3. Ordnen Sie die Begriffe in der linken Spalte ihren russischen Äquivalenten in der rechten Spalte zu.

1. Das Sozialrecht                                               1. процессуальное право  
2. Das Prozessrecht                                           2. государственное право
3. Das Arbeitsrecht                                           3. вексельное право
4. Das Kirchenrecht                                          4. торговое право
5. Das Strafrecht                                               5. трудовое право
6. Das Erbrecht                                              6. брачное право
7. Das Staatsrecht                                             7. обязательственное право
8. Das Schuldrecht                                             8. вещное право
9. Das Wechselrecht                                         9. имущественное право
10.Das Handelsrecht                                        10. право соцобеспечения
11. Das Sachenrecht                                      11. международное право
12. Das Erbrecht                                                  12. частное право
13. Das Familienrecht                                   13. личностное право
14. Das Vermögensrecht                              14. семейное право         
15. Das Personenrecht                                 15. публичное право
16. Das Völkerrecht                                      16. гражданское право
17. Öffentliches Recht                                      17. уголовное право
18. Bürgerliches Recht                                     18. церковное право
19. Das Privatrecht                                           19. наследственное право

 

4. Ordnen Sie die Begriffe in der linken Spalte ihren Definitionen bzw. Synonymen in der rechten Spalte zu.

1. Das Handelsrecht                          1.Teil des Rechts, der die Beziehungen der einzelnen natürlichen und juristischen Personen untereinander regelt                                                           
2. Das Verwaltungsrecht                        2.Gesamtheit der gesetzlichen Vorschriften,                                                           die bestimmtes menschliches Verhalten                                                                verbieten und für strafbar erklären
3. Das Völkerrecht                                    3.Rechtsvorschriften, die der Durchsetzung                                        des Rechts vor den Gerichten dienen   
4. Das Prozessrecht                           4.Rechtsgebiet, das sich mit den                                                             Rechtsbeziehungen zwischen den Staaten befasst                                                 
5. Das Strafrecht                                5.Recht der Kaufleute
6. Öffentliches Recht                            6. Rechtsgebiet, das das Recht der                                                                                                        Organisation des Staates und die Rechte                                                              des Bürgers gegenüber dem Staat umfasst
7. Das Arbeitsrecht                               7.Teil des Rechts, der die Tätigkeit der                                           öffentlichen Verwaltung regelt
8. Das Privatrecht                                 8.Gesetzliche Regelung der Arbeitsverhältnisse
9. Das Staatsrecht                             9.Teil des Rechts, der sich auf die Stellung des Einzelnen zur Gesamtheit des Staates sowie auf die Verhältnisse zwischen den Trägern der öffentlichen Gewalt bezieht

4.Übersetzen Sie folgende Rechtsbegriffe ins Russische.

die Rechtsordnung, der Rechtsbegriff, das Rechtsverhältnis, die Rechtsbeziehung, die Rechtsvorschrift, der Rechtssatz, die Rechtsnorm, das Rechtinstitut, das Rechtsgebiet, die Rechtsquelle, das Rechtsystem, das Rechtssubjekt, das Rechtsobjekt. 

5.Übersetzen Sie folgende Sätze ins Russische.

1. Die rechtliche Beziehung einer Person zu anderen Personen oder Sachen wird Rechtsverhältnis genannt. 2. Rechtssätze werden auch Rechtsnormen genannt. 3. In der Rechtswissenschaft werden die Rechtssätze des gesamten objektiven Rechts wissenschaftlich dargestellt. 4. Das Recht im objektiven Sinne wird in zwei Rechtsgebiete eingeteilt. 5. Durch das bürgerliche Recht werden die Beziehungen der einzelnen juristischen und natürlichen Personen untereinander geregelt. 6. Der Verkehr der Staaten untereinander wird durch das Völkerrecht geregelt. 7. Die Vermögensverhältnisse des Menschen werden durch das Vermögensrecht geordnet. 8. Das Familienrecht wird in Ehe-, Verwandtschafts- und Vormundschaft eingeteilt. 9. Das Vermögensrecht ist in Sachenrecht und Recht der Schuldverhältnisse gegliedert. 10. Das öffentliche Recht ist in Staatsrecht, Kirchenrecht, Strafrecht sowie Straf- und Zivilprozessrecht gegliedert.11. Das Recht ist in den Gesetzen fixiert.

Rechtsentwicklung und Rechtsbewusstsein in Russland

  Das russische Recht ist Teil der kontinentaleuropäischen Rechtsfamilie. Diese ist dadurch gekennzeichnet, dass wesentliche Bereiche der Rechtsordnung in umfassenden, systematisch geschlossenen Gesetzeswerken kodifiziert sind. Zu den weiteren Merkmalen gehören – im Zivilrecht – die Prägung durch die historische Tradition des römischen Rechts sowie die bedeutsame, aber nicht dem Gesetzgeber gleichgestellte Funktion der Rechtsprechung. Innerhalb der kontinentaleuropäischen Rechtsfamilie weist das russische Recht Besonderheiten auf, die sich aus dem Übergang von einem totalitären System mit Einparteiherrschaft und zentraler Wirtschaftsverwaltung zu einer Demokratie mit marktwirtschaftlicher Ordnung ergeben. Hinzu treten rechtliche Besonderheiten aufgrund der Größe und der historisch gewachsenen Struktur des Landes.

Verschiedene Rechtsgebiete

  Verfassungsrecht: Das bedeutendste Rechtsdokument Russlands ist die Verfassung vom 12. Dezember 1993, die nach einem Volksreferendum an die Stelle der sowjetrussischen Verfassung von 1978 bzw. der UdSSR – Verfassung von 1977 getreten ist und eine Präsidialrepublik mit bundesstaatlicher Struktur begründet. Damit nimmt Russland unter den meist einheitsstaatlich ausgerichteten Reformstaaten Osteuropas eine Sonderstellung ein. Die Verfassung enthält einen modernen Grundrechtekatalog. Zur Auslegung der Verfassung, insbesondere auch zum Schutz der Grundrechte, ist das bereits 1978 gegründete Verfassungsgericht der Russländischen Föderation in Moskau berufen. Es hat seit seiner Einrichtung im Jahr 1991 über 190 Urteile gefällt, die zum Teil erhebliche politische Bedeutung haben. Neben dem Verfassungsgericht der Föderation bestehen auch in einigen Regionen Verfassungsgerichte, die die Vereinbarkeit von Rechtsakten der Föderationssubjekte mit der jeweiligen Regionalverfassung überprüfen.      

  Verwaltungsrecht: Im Verwaltungsrecht ist die Rechtsentwicklung in Russland weniger fortgeschritten als in anderen Rechtsbereichen. Zwar wurde eine Vielzahl von zum Teil weit tragenden Einzelgesetzen erlassen, zum Beispiel ein Steuergesetzbuch (in zwei Teilen von 1998 und 2000), ein Zollgesetzbuch von 1993 (mit umfassender Novellierung im Jahr 2003), ein Städtebaugesetzbuch von 1998, Gesetze über die kommunale Selbstverwaltung, über den öffentlichen Dienst, über die Polizei oder über die Sozialversicherung. Verwaltungsstreitigkeiten werden von den allgemeinen Gerichten bzw. von den so genannten Arbitragegerichten mit entschieden.

   Privatrecht: Das dominierende Gesetzeswerk im Bereich des russischen Zivilrechts ist das in drei Teilen (1994-2000) erlassene Zivilgesetzbuch (ZGB). Dieses steht zwar noch in der Tradition des sowjetrussischen Zivilgesetzbuches von 1964, enthält aber eine Vielzahl moderner, auf die marktwirtschaftliche Ordnung zugeschnittener Vorschriften, zum Beispiel zum Gesellschaftsrecht, zu Kreditsicherheiten und zu neuen Vertragstypen. Im Unterschied zum deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch erfasst das russische Zivilgesetzbuch sowohl das bürgerliche Recht als auch das Handelsrecht. Inhaltlich lassen sich viele Parallelen zwischen dem deutschen und dem russischen Recht feststellen.

In der Normhierarchie auf gleicher Ebene wie das ZGB stehen „Gesetzbücher für besondere Lebensbereiche, zum Beispiel ein Wohnungsmietgesetzbuch, ein Familiengesetzbuch, ein Arbeitsgesetzbuch oder ein Bodengesetzbuch. Hinzu treten Spezialgesetze außerhalb der großen Gesetzbücher, zum Beispiel Gesetze zum Aktien- und GmbH-Recht, zum Wettbewerb oder Verbraucherschutz.

In Russland bestehen zwei Gerichtszweige: die allgemeinen Gerichte mit dreistufigem Instanzenzug (Kreisgerichte – Bezirksgerichte – Oberster Gerichtshof) und die Arbitragegerichte mit vierstufigem Instanzenzug bis zum Obersten Arbitragegericht. Die allgemeinen Gerichte sind im Zivilrecht zuständig für Streitigkeiten zwischen Privatpersonen sowie zwischen Privatpersonen und Unternehmen, die Arbitragegerichte sind zivilrechtlich zuständig für Streitigkeiten zwischen Unternehmen. Für beide Gerichte gelten unterschiedliche Verfahrensordnungen. Nach langjähriger Diskussion wurden im Jahr 2002 eine neue Zivilprozessordnung für die allgemeinen Gerichte sowie eine neue Arbitrageprozessordnung verabschiedet. Das Arbitrageprozessrecht hat sich in den letzten Jahren als Motor zur Reform des Verfahrensrechts erwiesen und insbesondere die Befugnisse der Prozessparteien im Vergleich zu frühere, Recht deutlich gestärkt.

  Strafrecht: Auch das Strafrecht und das Strafverfahrensrecht Russlands haben in den vergangenen Jahren grundlegende Änderungen erfahren. Im Jahr 1996 erließ der russische Gesetzgeber ein neues Strafgesetzbuch, das zahlreiche mit den gewandelten wirtschaftlichen Verhältnissen verbundene neue Straftatbestände einführte, zum Beispiel Konkurs- oder Computerstraftaten. Ebenfalls im Jahr 1996 erging ein neues Strafvollstreckungsgesetz, und 2001 folgte eine neue Strafprozessordnung. Eine Leittendenz der Neuregelungen war die Humanisierung und Verstärkung rechtsstaatlicher Garantien in Strafprozess und Strafvollzug.

Übungen zur Entwicklung der Sprechfertigkeiten

1. Stellen Sie zum Text etwa 10 Fragen und lassen Sie sie Ihren Studienfreunde beantworten.

2. Suchen Sie im Text nach dem Abschnitt, wo es sich um die Gerichtszweige Russlands handelt.

3. Informieren Sie Ihren Studienfreund kurz über die Entwicklung des Verwaltungsrechts in Russland.

4. Antworten Sie! Aus wie viel Abschnitten besteht der Text?

5. Fertigen Sie eine Zusammenfassung des Textes in deutscher Sprache an.

Das russische Arbeitsrecht

  Das russische Arbeitsrecht ist ebenso wie das deutsche in Individual- und Kollektivarbeitsrecht aufgeteilt. In der Praxis spielt das kollektive Arbeitsrecht für ausländische Investoren (d.h. in Tochtergesellschaften ausländischer Unternehmen in der Russischen Föderation – im Folgenden „RF“ – oder in Joint Venture Gesellschaften) eine untergeordnete Rolle.

  Zu den Quellen des russischen Arbeitsrechts gehören Art. 37 der Verfassung der RF und das Arbeitsgesetzbuch der RF vom 30.12.2001, in Kraft getreten am 1.2.2002 (im Folgenden „ArbGB“). Art. 37 der Verfassung garantiert das Recht auf freie Berufswahl, das Recht auf einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn, das Recht auf Arbeitsschutz, ein Diskriminierungsverbot bei der Entlohnung, das Recht auf Schutz vor Arbeitslosigkeit, das Recht auf individuelle und kollektive Arbeitsstreitigkeiten, einschließlich des Streikrechts, das Recht auf Urlaub und verbietet Zwangsarbeit.

  Das ArbGB trat am 01.02.2002 in Kraft und ersetzt das vom 01.04.1972 bis 31.01.2002 geltende Arbeitsgesetzbuch. Das russische Arbeitsrecht ist noch sehr administrativ geprägt, was Arbeitgeber vor die Wahl stellt, entweder eine Vielzahl „interner Dokumente“ (insb. Stellenplan, Betriebsordnung, Urlaubsplan, Vorschrift über die Arbeitsschutzsicherheit, Vorschrift über die Personaldaten, gegebenenfalls die Entlohnungsregelung, Prämienregelung, u. Ä.) zu erstellen, oder von vornherein auf den administrativen Aufwand zu verzichten und auf eine gütliche Einigung im Falle eines arbeitsrechtlichen Konfliktes zu setzen. In der Praxis sind beide Ansätze vertreten. Der zweite Ansatz ist aus der Sicht der für ausländische Investoren nur in Ausnahmefällen vertretbar, da in der RF nach wie vor der Grundsatz gilt, dass auf die Rechtstreue des Ausländers (auch wenn er über eine russische Tochtergesellschaft handelt) besonders geachtet wird.

  Zusätzlich zum ArbGB gibt es Präsidentenerlasse (Ukaze), Verordnungen der Regierung und des Arbeitsministeriums sowie Gesetze und untergesetzliche Vorschriften auf der Ebene der Subjekte der RF (die RF hat 89 „Subjekte“, die zwar nicht mit Bundesländern verglichen werden können, aber in bestimmten Bereichen gesetzgebungsbefugt sind). Darüber hinaus wird den Erläuterungen (Postanavlenije) des Plenums des Obersten Gerichts in der Praxis normative Bedeutung beigemessen.

Falls Regelungen des russischen Arbeitsrechts von den Grundsätzen internationaler Verträge der RF abweichen, haben Letztere Priorität (Art.10 ArbGB RF)

 

 Übungen zur Entwicklung der Sprechfertigkeiten

1. Finden Sie im Text Äquivalente folgender Wörter und Wendungen:

Дочерняя компания; играть подчиненную роль; источники российского трудового права; минимальная оплата труда, установленная законом; запрет дискриминации при увольнении; помощь в случае безработицы; трудовой спор; право на забастовку; запрещать принудительный труд; штатное расписание; правила внутреннего распорядка на предприятии; правовое регулирование при увольнении; отказаться от административных расходов; полюбовное соглашение в случае трудового конфликта; иметь право законодательной инициативы.

 

2. Sagen Sie, ob es stimmt:

    ja nein
1 Das russische Arbeitsrecht ist nicht aufgeteilt.    
2 Zu den Quellen des russischen Arbeitsrechts gehört das Völkerrecht.    
3 Das russische Arbeitsrecht ist administrativ geprägt.    
4 Das ArbGB trat 2002 in Kraft.    
5 Eine gütliche Einigung im Falle eines arbeitsrechtlichen Konfliktes ist nur in Ausnahmefällen vertretbar.    
6 Es gilt der Grundsatz, dass auf die Rechtstreue des ausländischen Investors besonders geachtet wird.    
7 Präsidentenerlasse, Verordnungen der Regierung und des Arbeitsministeriums sind auch Quellen des russischen Arbeitsrechts.    
8 Regelungen des russischen Arbeitsrechts haben Priorität über den internationalen Verträgen.    

 

3. Sprechen Sie mit Ihrem Studienfreund über das russische Arbeitsrecht.


Дата добавления: 2021-02-10; просмотров: 742; Мы поможем в написании вашей работы!

Поделиться с друзьями:






Мы поможем в написании ваших работ!